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ALLRIS - Auszug

03.12.2020 - 9 Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 zur ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Der Kreis Segeberg stellt eine Entscheidung über die gemeinsame Eingabe der Beratungsträger vom 06.10.2020 zur Aufhebung der Corona-Kulanzregelung gemäß DrS/2020/096 für das Beratungswesen bis zur Vorlage der diesjährigen Verwendungsnachweise durch die Träger sowie deren Prüfung durch die Verwaltung zurück.

 

Vor Anwendung der geltenden Regelung prüft die Kreisverwaltung, ob deren Grundlagen Bestand haben und ob sie dem Ziel dient, die Träger bei der konstruktiven Aufrechterhaltung der Beratungsangebote zu unterstützen und finanziellen Schaden vom den Trägern abzuwenden.

 

Die Verwaltung wied beauftragt, für 2021 gemeinsam mit den Trägern der Beratungsstellen an die Corona-Lage angepasste Leistungsvereinbarungen und Zielkriterien zu entwickeln.

 

Um den Befürchtungen der Beratungsträger zu begegnen, betont der Kreistag nochmals ausdrücklich, dass insbesondere in der aktuellen Krise die Aufrechterhaltung und Stabilisierung der Beratungs- und Hilfestruktur im Kreis erste Priorität hat.
In diesem Zusammenhang soll die Kulanzregelung als Grundlage dienen, die vertraglich vereinbarte finanzielle Ausstattung der Beratungsträger rechtssicher zu garantieren, auch wenn die Zielvereinbarungen unter den Bedingungen der Pandemie nicht in der vereinbarten Form eingehalten werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 23

 

 

23

SPD

 13

 

 

13

B 90/ Die Grünen

 9

 

 

9

FDP

 5

 

 

5

AfD

 5

 

 

5

WI-SE

 3

 

 

3

Freie Wähler

 2

 

 

2

Die Linke

 2

 

 

2

Gesamt

 62

 

 

62

 

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Anlagen zur Vorlage