22.09.2020 - 3.11 Neufassung der Satzung zur Förderung von Kinder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Köppen spricht sich dafür aus, erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Beschluss zu fassen und die weitere Entwicklung abzuwarten. Gegebenenfalls können noch haushaltsrelevante Aspekte berücksichtigt werden. Herr Schroeder verweist auf die Ausführungen von Herrn Stankat während der Einwohnerfragestunde, dass über 80 % der Tagespflegepersonen künftig besser gestellt sein werden und dass Ende 2021 ohnehin eine Evaluation geplant sei.
Auf Antrag der WI-SE wird zunächst über die Variante b) abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird zum 01.01.2021 in Form des beigefügten Entwurfes beschlossen, und zwar alternativ
b) mit der Maßgabe, dass die Sachkostenpauschale als freiwillige Leistung des Kreises Segeberg um 30 Cent pro Kind und Betreuungsstunde erhöht wird,
Abstimmungsergebnis zu Variante b):
Mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 4 |
| 4 |
SPD |
| 3 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP |
| 1 |
| 1 |
AfD | 1 |
|
| 1 |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 4 | 8 | - | 12 |
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird zum 01.01.2021 in Form des beigefügten Entwurfes beschlossen, und zwar alternativ
a) mit der Maßgabe, dass keine zusätzlichen, freiwilligen Geldleistungen durch den Kreis Segeberg gewährt werden,
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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447,3 kB
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