22.09.2020 - 3.18 VGN GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.18
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmitt führt in die Vorlage ein und empfiehlt, den Beschlussvorschlag anzupassen, da die VGN zwischenzeitlich eine steuerrechtliche Prüfung der Neufassung des Gesellschaftsvertrags durch die Rechtsanwaltsgesellschaft „WETREU“ durchführen lassen hat. Wesentliche Beanstandungen gab es nicht. Zur steuerrechtlichen Klarstellung wurde jedoch empfohlen, im § 7 Abs. 2 Nr. 1.f) des Gesellschaftsvertrags eine Ergänzung vorzunehmen. Daher sollte nach „(…)im Sinne der §§ 291, 292 des Aktiengesetzes“ die Textpassage „unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft“ eingefügt werden. Begründung: Behielte man die jetzige Formulierung unverändert bei, bestünde eine gewisse Gefahr, dass die Finanzverwaltung bei einer Überprüfung nicht das Verständnis der Stadtwerke Norderstedt zur Bedeutung der Klausel teilt, denn der Wortlaut der zitierten Paragraphen des AktG stellt explizit auf die Rechtsform „AG“ oder „KGaA“ (und nicht GmbH) als Organgesellschaft ab.
Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage 1 befindlichen Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Verkehrsgesellschaft Norderstedt GmbH (VGN) wird mit folgender Ergänzung zu § 7 Abs. 2 Nr. 1.f) zugestimmt: „unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft“ wird nach „(…)im Sinne der §§ 291, 292 des Aktiengesetzes“ eingefügt.
Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der VGN den notwendigen Beschlüssen zur Neufassung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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372,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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171,1 kB
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