10.09.2020 - 3.1.3 Neufassung der Richtlinie des Kreises Segeberg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 10.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel führt in die Vorlage ein. Er betont hier vor allem, dass die neue Richtlinie effizienter und übersichtlicher gestaltet sei. Die KiTa-Mittel seien auf 3,5 Mio. Euro verdoppelt worden – dennoch sei es selbst bei einer Optimalbesetzung fraglich, ob die Mittel ausreichen würden, ggf. sei eine Nachfinanzierung nötig. Frau Schultz wünscht sich, dass Mitarbeiter des Kreises in beratender Funktion tätig werden sollten. Herr Wenzel entgegnet dem, dass bereits zwei Mitarbeiter für Risiko- und Fehlentwicklungsermittlung tätig seien.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass der beigefügte Entwurf der neuen Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen nach dem Standardqualitätskostenmodell zum 01.01.2021 in Kraft tritt.
Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass folgende Richtlinien mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft gesetzt werden:
Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen
Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der Sprachbildung in Kindertagesstätten
Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten
Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der pädagogischen Fachberatung in Kindertagesstätten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
34,1 kB
|