25.06.2020 - 8 Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Evermann erklärt, die Sorgen und Nöte der Tagespflegepersonen aufgrund der neuen Satzung nachvollziehen zu können. Sollten künftig viele Tagespflegepersonen keine Betreuung mehr leisten, seien viele Krippenplätze zu schaffen. Er weist darauf hin, dass alle Fraktionen sich im Hauptausschuss einig gewesen seien, eine erneute Beratung der Satzung im Jugendhilfeausschuss vornehmen zu wollen.
Herr Schroeder bekräftigt, dass die Zusage getroffen worden sei und dass die Tagespflege auch weiterhin unterstützt werden solle. Um eine rechtlich einwandfreie Lösung zu schaffen, müsse der Satzung heute zunächst zugestimmt werden, gegebenenfalls kann in der September-Sitzung eine rückwirkende Änderung erfolgen. Herr Schroeder macht auch deutlich, dass das Ergebnis der vorzunehmenden Änderungen noch unklar sei, da nicht alle Tagespflegepersonen durch die neue Satzung schlechter gestellt seien. Dies gelte es zu erarbeiten und zu diskutieren.
Beschluss:
Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird mit Wirkung zum 01.08.2020 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) in der Variante 1, 2 oder 3 des § 9 dieser Satzung beschlossen. Die Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege mit Wirkung vom 01.08.2018 wird zum 31.07.2020 außer Kraft gesetzt und durch die Neufassung mit Wirkung zum 01.08.2020 ersetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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144,5 kB
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