23.06.2020 - 3.6 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Durchführ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Bernhard Kerder
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg duldet im Jahr 2020 bei vertraglich bzw. projektbezogen geförderten Diensten und Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe, der Sozialen Sicherung und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge einen corona-bedingten, förderungsunschädlichen Ausfall von Leistungen von bis zu 10 %. Davon ausgenommen sind investive Förderungen.
Es handelt sich um eine Antragsleistung bei corona-bedingt verminderten Leistungsumfängen. Vorrangig obliegt den Zuwendungsempfängern selbst die uneingeschränkte Pflicht, durch eigenes Handeln den Leistungsausfall zu verringern und alle ihnen möglichen Maßnahmen zur Kosten- und Schadensminderung umzusetzen sowie dieses dem Kreis gegenüber nachzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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71,4 kB
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