11.06.2020 - 3.1.4 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Durchführ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Bernhard Kerder
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat erklärt, dass es sich um vertragliche Beziehungen mit den sozialen Leistungserbringern handele, diese seien alle in der Anlage aufgelistet. In keinem Vertrag sei geregelt, wie mit Leistungsausfällen aufgrund einer Pandemie umzugehen sei, somit seien Zahlungen zu leisten. Die Höhe der Leistungsbeschränkungen auf das Jahr 2020 bezogen seien noch nicht absehbar. Bei Leistungsausfällen von über 10% sei eine Prüfung Anfang 2021 durchzuführen. Herr Brunkhorst bittet darum, den Ausschuss über Ausfälle in kritischer Höhe zu unterrichten. Frau Glage dankt der Verwaltung für die gute, verständliche Vorlage.
Auf Nachfrage von Herrn Heyl teilt Herr Stankat mit, dass eine Mittelübertragung auf das nächste Jahr nicht möglich sei. Gegebenenfalls müssten die Mittel neu zum Haushalt 2021 angemeldet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg duldet im Jahr 2020 bei vertraglich bzw. projektbezogen geförderten Diensten und Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe, der Sozialen Sicherung und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge einen corona-bedingten, förderungsunschädlichen Ausfall von Leistungen von bis zu 10 %. Davon ausgenommen sind investive Förderungen.
Es handelt sich um eine Antragsleistung bei corona-bedingt verminderten Leistungsumfängen. Vorrangig obliegt den Zuwendungsempfängern selbst die uneingeschränkte Pflicht, durch eigenes Handeln den Leistungsausfall zu verringern und alle ihnen möglichen Maßnahmen zur Kosten- und Schadensminderung umzusetzen sowie dieses dem Kreis gegenüber nachzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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71,4 kB
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