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ALLRIS - Auszug

11.06.2020 - 3.3.1 Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stankat stellt den Kita-Bedarfsplan in einer Präsentation vor. Herr Pohlmann ergänzt, dass durch das neue Kita-Gesetz Veränderungen in der Bedarfsplanung zu erwarten seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Weihe erklärt Herr Wenzel, dass die Mittel für das 1000-Plätze-Programm gebunden seien. Es werde ein neues Investitionsprogramm aufgelegt, eine entsprechende Vorlage erfolge zeitnah.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2019/20. Gleichzeitig wird der bis 2023 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:

 

 

Bedarf

Stadt Bad Bramstedt

60 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

45 %

Stadt Norderstedt

47 %

Stadt Wahlstedt

50 %

Gemeinde Ellerau

45 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

60 %

Amt Bad Bramstedt-Land

55 %

Amt Boostedt-Rickling

40 %

Amt Bornhöved

40 %

Amt Itzstedt

55 %

Amt Kaltenkirchen-Land

50 %

Amt Kisdorf

50 %

Amt Leezen

50 %

Amt Trave-Land

40 %

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen