28.05.2020 - 7 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Erbringun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
11. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 28.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreis Segeberg bekräftigt, in seiner Eigenschaft als kommunaler Träger der Eingliederungshilfe sowie als örtlicher Träger der Sozialhilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe, die seit dem 20.03.2020 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Kommunalen Landesverbänden sowie seit (voraussichtlich) dem 13.05.2020 mit den Verbänden der Leistungserbringer geeinten Kulanzregelungen zur Weitergewährung von Vergütungen an Soziale Dienstleister bis zunächst zum 31.07.2020 fortzuführen, obwohl diese aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weiterhin in ihrer Leistungserbringung eingeschränkt sind. Die Leistungserbringer sind ihrerseits weiterhin verpflichtet, sämtliche eigenen zur Kostenminderung beitragenden Maßnahmen umzusetzen und dies nachzuweisen.
Die Fachausschüsse werden zur Aufrechterhaltung der sozialen Angebotsstruktur angehalten, in diesem Rahmen, soweit erforderlich und unter Einhaltung des Haushaltes 2020 Beschlüsse für ihre Geschäftsbereiche zu fassen bzw. Empfehlungen an den Kreistag abzugeben.