12.02.2020 - 5.4 Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots in Henstedt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mi., 12.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Brauer merkt an, dass es gut wäre, auch das Umland der Gemeinde zu berücksichtigen, um den ländlichen Raum besser mit Busverkehren zu versorgen.
Herr Mozer bestätigt, dass im Vertiefungsgutachten die Untersuchung von on-demand-Ansätzen ausdrücklich vorgesehen sei, woraus sich womöglich aufs übrige Kreisgebiet und damit den ländlichen Raum übertragbare Erkenntnisse gewinnen ließen.
Herr Wersig fragt, ob das Vertiefungsgutachten nötig sei. Es gebe doch bereits ein Verkehrsgutachten für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Wie Herr Mozer betont, sei ein zwischen Kreis und Gemeinde konsens- und damit umsetzungsfähiges Gutachtenergebnis zur Realisierung wirksamer ÖPNV-Verbesserungen erforderlich. Dazu erscheine das Vertiefungsgutachten notwendig, weil auf Basis des bisherigen Gutachtens kein Konsens zwischen Kreis und Gemeinde erzielt werden konnte. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg fasse den analogen Beschluss zum Vertiefungsgutachten vsl. im März/April zum Erweiterungsgutachten.
Des Weiteren fragt Herr Wersig, ob das Ergebnis des Vertiefungsgutachtens rechtzeitig vorliegen werde, um noch in den neuen RNVP aufgenommen werden zu können.
Herr Mozer antwortet, dass dies nicht garantiert werden könne, was aber unkritisch sei. Denn der RNVP sei ein Rahmenplan, dessen Entwicklungskonzepte vor der jeweiligen Realisierung einer konkreten Umsetzungsplanung bedürften. Insofern reiche es aus, die beabsichtigte ÖPNV-Verbesserung in Henstedt-Ulzburg grundsätzlich im RNVP zu verankern.
Herr Evermann regt an, die Tarifzonen A+B des HVV bis zum Bhf. Meschensee auszuweiten.
Herr Mozer führt aus, dass Marktforschungen zeigen, dass es im ÖPNV primär auf das Preis/Leistungsverhältnis und nicht auf den Preis alleine ankomme. Die Hamburg AB-Tariffrage sei zudem alles andere als einfach, da sie die Grundstrukturen des HVV-Gemeinschaftstarifs betreffen. So könne die im 20 km-Radius um den Hamburger Rathausmarkt verlaufende Grenze nicht singulär für Henstedt-Ulzburg ausgedehnt werden, sondern müsste im Gesamtkontext gedacht und vergleichbare Orte wie Tornesch (PI) oder Bargteheide (OD) ebenso umfassen. Die damit verbundenen Mindereinnahmen wären hoch, lägen primär im Bahnverkehr und müssten zuständigkeitshalber weit überwiegend vom Land getragen werden, wofür dort keine Bereitschaft zu erkennen sei. Ob sich diesbezüglich im Rahmen der strategischen HVV-Tarifstrukturreform (vgl. TOP 4.1) mittel- bis langfristig Gestaltungsmöglichkeiten ergeben könnten, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar sagen; kurzfristige Möglichkeiten werden nicht gesehen.
Herr Riemenschneider merkt an, dass der Bhf. Meeschensee sowohl von Henstedt-Ulzburg, Norderstedt und Quickborn genutzt werde. Trotzdem gebe es bisher keine Busanbindung, woraus viel P+R-Verkehr resultiere.
Herr Mozer erklärt dazu, dass die Gutachtenvertiefung entsprechend angelegt sei.
Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag sodann zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der HA beschließt: Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots in Henstedt-Ulzburg wird weiterverfolgt. Die dazu erforderliche gutachterliche Vertiefung wird umgesetzt und die hierfür notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung ist zu gleichen Teilen vom Kreis Segeberg und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu tragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
15 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
98,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
118,1 kB
|