28.11.2019 - 3.1 Zuschuss zur Durchführung der Täterarbeit im Ko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 28.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Jannika Schätzer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg bewilligt dem Träger KAST e. V. zur Durchführung der Täterarbeit im Kontext häusliche Gewalt im Kreis Segeberg für die Jahre 2020 und 2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 € jährlich. Der Zuschuss dient zur Finanzierung zusätzlicher Kosten, die dem Verein bei der Durchführung der Aufgabe im Kreis Segeberg entstehen und die nicht durch Mittel des Landes Schleswig-Holstein abgedeckt sind.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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409,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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531,1 kB
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