21.11.2019 - 3.3.1 Stellenmehrbedarf für die Ausbildung von sozial...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 21.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pohlmann verweist auf die Ankündigung der CDU-Fraktion in der Presse, dass ein Personalkostendeckel von 1,9 Mio. Euro beantragt werden solle. Er teilt mit, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag voraussichtlich nicht unterstützen werde. Er erkundigt sich, in welchem Umfang die Personalkosten für neue Stellen in der Finanzplanung berücksichtigt seien. Der Landrat teilt mit, dass die neuen Stellen mit durchschnittlich 6 Besetzungs-Monaten berücksichtigt worden seien. Gleichzeitig sei ein Deckel von 2 % über alle Stellen eingerechnet worden.
Beschlussvorschlag:
Es wird eine 1,0 VZS für einen/eine Diplom-Sozialpädagogen/in zur Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften im FB III in den Stellenplan 2020 ff. aufgenommen. Die Stellenanteile verteilen sich wie folgt:
- 0,1 VZS im Fachdienst Sozialpsychiatrie (FD 53.55)
- 0,3 VZS für die Fachdienste Betreuungsbehörde (FD 50.11), Eingliederungshilfe für Erwachsene (FD 50.30), Rechtliche und wirtschaftliche Jugendhilfe/Team Eingliederungshilfe für Minderjährige (FD 51.30) sowie Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration (FD 50.60)
- 0,6 VZS für die Sozialen Dienste des Jugendamtes (FD 51.33 Ost, West, Nord).