24.10.2019 - 4.3 Zuschuss zur Durchführung der Täterarbeit im Ko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 24.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Jannika Schätzer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lange teilt mit, dass es in Norderstedt eine Beratungsstelle der Diakonie gebe, die Täterarbeit betreibe. Durch Nachfragen per Mail habe sie erfahren, dass diese lediglich aufgrund eines fehlenden Antrags nicht die Voraussetzungen für eine Auftragsvergabe erfüllen würden. Da diese Formalie schnell zu heilen sei, stellt Frau Lange den Antrag, den Zuschuss an KAST zunächst nur für ein Jahr zu bewilligen. Die Verwaltung könne in dieser Zeit eine Ausschreibung durchführen.
Herr Mann gibt zu bedenken, dass der Kreis lediglich einen Zuschuss zu den Kosten zahle, die Hauptkosten werden vom Justizministerium getragen. Insofern sei fraglich, ob der Kreis überhaupt ausschreiben könne und dürfe. Herr Giesecke sagt eine Prüfung zu. Herr Mann teilt mit, dass ein Beschluss über die Förderung für 1 Jahr dennoch gefasst werden könnte und in der Novembersitzung ggf. das 2. Jahr beschlossen werden könne, wenn eine Ausschreibung nicht in Betracht komme.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg bewilligt dem Träger KAST e. V. zur Durchführung der Täterarbeit im Kontext häusliche Gewalt im Kreis Segeberg für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 € jährlich. Der Zuschuss dient zur Finanzierung zusätzlicher Kosten, die dem Verein bei der Durchführung der Aufgabe im Kreis Segeberg entstehen und die nicht durch Mittel des Landes Schleswig-Holstein abgedeckt sind.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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409,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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531,1 kB
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