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ALLRIS - Auszug

12.09.2019 - 3.11 Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kerder erläutert die Vorlage. Er stellt anhand einer Präsentation die Zahlen vor. Die Präsentation ist dem Protokoll angehängt.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2018/19. Gleichzeitig wird der bis 2023 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:

 

 

Bedarf

Stadt Bad Bramstedt

60 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

45 %

Stadt Norderstedt

47 %

Stadt Wahlstedt

50 %

Gemeinde Ellerau

45 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

45 %

Amt Bad Bramstedt-Land

55 %

Amt Boostedt-Rickling

38 %

Amt Bornhöved

40 %

Amt Itzstedt

50 %

Amt Kaltenkirchen-Land

45 %

Amt Kisdorf

60 %

Amt Leezen

50 %

Amt Trave-Land

35 %

 

 

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen