29.08.2019 - 3.2 Förderung der Musikschule Norderstedt - Anpassu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 29.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat erläutert die Vorlage und das Abrechnungsverfahren. Er stellt dar, dass es sich nicht um eine Kostensteigerung handele, sondern die Steigerung durch die erhöhte Zahl der jugendlichen Einwohner in Norderstedt entstanden sei. Dieser Abrechnungsmaßstab sei durch Beschluss festgelegt worden.
Beschlussvorschlag:
Die Inhaltsförderung der Musikschule Norderstedt ist weiterhin gemäß dem Kreistagsbeschluss DrS/2018/130 vom 27.09.2018 zu berechnen. Grundlage für die Berechnung bleiben der jeweilige Jahresabschluss des Vorjahres des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA), die Kosten der Kreismusikschule Segeberg sowie das Verhältnis der Jugendeinwohner*innen
(0-18 Jahre) der Stadt Norderstedt zum übrigen Kreisgebiet.
Nach diesem Berechnungsverfahren ist der Ansatz 2019 für die Kreismusikschule Norderstedt von 146.500 € auf 219.500 € zu erhöhen. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 73.000 € wird hiermit genehmigt.
Der Ansatz für die Musikschule Norderstedt ist für das Jahr 2020 im Zuge der Haushaltsberatungen entsprechend auf 267.600 € festzusetzen.
Soweit der auf o.g. Weise berechnete Kostenanstieg in den Jahren nach 2020 nicht mehr als 2% beträgt, kann die Verwaltung die weitere Förderung gemäß dem o.g. Kreistagsbeschluss ohne erneute politische Beschlussfassung auszahlen. Bei einer errechneten Erhöhung oberhalb des Rahmens oder bei einer errechneten Absenkung der Förderung ist eine Beratung und Beschlussfassung der politischen Gremien erforderlich.