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ALLRIS - Auszug

09.05.2019 - 3.3 Neufassung der Richtlinien des Kreises Segeberg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heinze führt in die Vorlage ein und erläutert die Einzelheiten zu den Änderungen.

 

Herr Dr. Marsch begrüßt die neue Richtlinie und die erfolgte Pauschalisierung. Gleichzeit bemängelt er, dass der Fokus der Bewertungskriterien für Mehrbedarfe auf den Defiziten der Kinder läge. Frau Görner teilt mit, dass die Inhalte in einer landesweiten Arbeitsgruppe diskutiert worden seien und eine Vereinheitlichung auf Landesebene das Ziel sei. Auch wenn die Bedenken fachlich geteilt werden, so wird in dem nun landesweit abgestimmten Verfahren ein gangbarer Weg zur Bedarfsfeststellung gesehen.

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die anliegende Neufassung der Richtlinien des Kreises Segebergs für Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII tritt mit Wirkung zum 01.07.2019 in Kraft und ersetzt die bisher gültigen Richtlinien vom Stand 26.03.2015.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12             Ablehnung: -  Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage