28.02.2019 - 3.6.1 Antrag der SPD-Fraktion, der WI-SE-Fraktion und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6.1
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 28.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Josephine Wienke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Fraktion, die WI-SE-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE beantragen, der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen.
Antragsberechtigt sind Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder
b) laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII oder
c) laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem AsylBLG oder
d) laufender Bezug von Leistungen nach § 6a BKKG oder
e) laufender Bezug von Leistungen nach BAFöG oder
f) laufender Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder
g) laufender Bezug von Wohngeld oder
h) geringes Einkommen
Für die Ermittlung von „geringem Einkommen“ wird für die/den Antragsteller/in ein doppelter Regelsatz, dazu der einfache Regelsatz für die weiteren Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die Kosten der Unterkunft sowie ein pauschaler Aufschlag von 10 % berücksichtigt.
Die mit Sperrvermerk versehenen Mittel werden in Höhe von 30.000 € freigegeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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