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ALLRIS - Auszug

13.02.2019 - 4.1 Anpassung der Gültigkeit der Richtlinie zur För...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Wersig und Herrn Weber erklärt Herr Birnbaum, dass die Zahlen der Nutzer nicht vorlägen, weil der Kreis nicht Betreiber der Ladestationen sei. Die Abfrage würde einen großen Verwaltungsaufwand produzieren.

 

Der Ausschuss einigt sich darauf, dass eine jährliche Angabe von Nutzerzahlen – falls nicht möglich mindestens der entnommenen Strommenge – in die Förderrichtlinie aufgenommen werden soll und für zukünftige Bewilligungen gelten solle.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinie zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kreis Segeberg bis zum 31.12.2020.

 

Punkt 9 der Richtlinie wird wie folgt geändert: „Die Förderung tritt mit Beschluss des Kreistages am 29.06.2017 in Kraft und gilt vorerst für die Kalenderjahre2017 bis 2020.“

 

Punkt 4 der Richtlinie wird um den Unterpunkt 4.4 (neu) ergänzt: die Nutzungsdaten zu Stromentnahme sowie Anzahl der Ladevorgänge sind dem Kreis Segeberg in anonymisierter Form bis zum 31.3. r das vergangene Kalenderjahr unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (Nachweis für 5 Jahre).“

Unterpunkt 4.4 (alt) sowie die nachfolgenden Unterpunkte rücken entsprechend in den Nummerierungen auf.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: /Enthaltung: /

 

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Anlagen zur Vorlage