06.09.2018 - 3.4 Neufassung der Richtlinien des Kreises Segeberg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 06.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel erläutert die Vorlage.
Frau Oelschlägel weist darauf hin, dass eine Kürzung der Mittel nicht sinnvoll sei, da dem Kreisjugendring bereits Anträge auf Förderung in Höhe von 18.000 € vorliegen und das Budget für 2018 lediglich 12.000 € betrage. Herr Wenzel sichert zu, dass die Mehrausgaben durch Einsparungen an anderen Stellen des Fachbereichs zu decken seien.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular rückwirkend ab 01.01.2018 gemäß dem beigefügten Entwurf zu ändern und in diesem Zusammenhang die jährliche Juleica-Entschädigung unter Ziff. 4 auf max. 180 EUR pro Jahr anzuheben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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113,2 kB
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