03.07.2018 - 3.6 Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 03.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Meißner erläutert, dass bereits eine positiver Rückmeldung von der Stadt Wahlstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land vorliege.
Auf die Nachfrage von Herrn Dieck erklärt Frau Meißner, dass der gemeinsame Datenschutzbeauftragte für öffentlich-rechtliche kommunale Einrichtungen ebenso zur Verfügung stehe. Nur für privatrechtliche Einrichtungen nicht.
Frau Meißner erklärt auf Nachfrage der Vorsitzenden weiter, dass ein Kündigungsrecht nach dem GKZ bestehen müsse.
Beschlussvorschlag:
- Der HA nimmt den Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GKZ über die Wahrnehmung der Aufgabe der/des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis.
- Der HA befürwortet den Abschluss des Vertrages auch vor dem Hintergrund der dadurch zusätzlich benötigten neuen 1,35 Vollzeitstellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232,1 kB
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