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ALLRIS - Auszug

13.03.2018 - 3.1 Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg hier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landrat führt in die Beschlussvorlage ein, er erklärt, dass die Zahlung der Allrispauschale nicht rechtskonform ist. Die Prüfung der Entschädigungssatzung in einer Kommune habe dies ergeben, diese Kommune habe sich an der Satzung des Kreises Segeberg orientiert. Aus diesem Grund schage er vor, die Satzung dementsprechend anzupassen und die Zahlung der Pauschale ab 1.4.2018 in der Satzung zu streichen.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

Die 3. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg vom 26.06.2008 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12  Ablehnung: -Enthaltung:-

 

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Anlagen zur Vorlage