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ALLRIS - Auszug

22.02.2018 - 4.7 Erlass einer Satzung über die Förderung von Kin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreispräsident merkt an, dass im 6. Absatz des § 4 „entsprechend des jeweiligen Betreuungsumfangs“ in „entsprechend dem jeweiligen Betreuungsumfang“ geändert werden müsse. Im Beschlussvorschlag „entsprechend des Beschlusses“ in „entsprechend dem Beschluss“.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dieck erläutert Herr Stankat, dass Kosten in Höhe von 1,2 Mio/ Jahr anfallen würden. Außerdem würden Kosten in Höhe von 1.500,- je Tagespflegeperson für die Ausstattung der Kindertagespflegeplätze entstehen (5.1.5).

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Aufhebung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege (Tagespflegerichtlinie vom 05.12.2013) sowie den Erlass der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 SGB VIII (rückwirkend ab 01.01.2018) mit zusätzlichen Aufwendungen entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 12.10.2017 gemäß der DrS/2017/141 mit folgender Änderung:

 

Im 6. Absatz des § 4 wird „entsprechend des jeweiligen Betreuungsumfangs“ in „entsprechend dem jeweiligen Betreuungsumfang“ geändert.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage