23.11.2017 - 3.9.1 Fördermittel für die modellhafte Erprobung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 23.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Rohwer führt in die Vorlage ein. Hintergrund sind grundlegende gesetzliche Änderungen die 2020 umgesetzt werden müssen. Durch die Projektförderung hat die Eingliederungshilfe die Möglichkeit, bereits vorab die neuen Regelungen modellhaft zu erproben. Die entsprechend notwendigen Stellen werden über Fördermittel finanziert.
Der Landrat weist darauf hin, dass die Stellen nur besetzt werden, wenn der entsprechende Förderbescheid vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Für die Erprobung des Bundesteilhabegesetzes werden 3,2 Stellen im Stellenplan aufgenommen (0,1 Fachdienstleitung ist im Stellenplan enthalten, 0,2 Stelle Vertragsmanagement wird mit der KOSOZ verrechnet und dort zur Verfügung gestellt) unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel für die modellhafte Erprobung des Bundesteilhabegesetzes.