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ALLRIS - Auszug

10.10.2017 - 5.15 Geschäftsordnung für die/den Ehrenamtliche/n Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage, ob die Behindertenbeauftragte bei ihre Anliegen betreffenden Themen an der nichtöffentlichen Beratung teilnehmen könne, antwortet Frau Löhmann, dass dies lt. Gemeindeordnung § 16 b Abs. 2 nicht möglich sei, auch ein Rede- oder Stimmrecht gebe es nicht.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für die/den ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage