11.09.2017 - 3.2 Freigabe von zwei im Stellenplan 2017 mit Sperr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mo., 11.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schröder führt aus, dass es 2017 in der Heimaufsicht eine Organisationsuntersuchung gegeben habe, in welcher Arbeitsabläufe, die erforderlichen Zeitbedarfe und die benötigten Stellen untersucht wurden. Diese Untersuchung habe ergeben, dass die zwei mit Sperrvermerk belegten Stellen in vollem Umfang benötigt würden.
Frau Algier merkt an, dass von diesen beiden Stellen nur eine Stelle für eine Pflegekraft für Prüfungen in den Einrichtungen zu wenig sei. Die Anzahl der Prüfungen dürfe in keinem Fall geringer werden.
Frau Schröder antwortet es sei die Regel, dass nach Kontrollen von Einrichtungen bei Bedarf auch immer Nachprüfungen erfolgen. Prüfungen können und müssen auch durch Verwaltungskräfte durchgeführt werden. Außerdem müsse die umfangreiche erforderliche Nachbereitung von Kontrollen mit Berichten, Anhörungen und ggf. Bescheiden entsprechend berücksichtigt werden.
Die Frage von Herrn Günther, ob Bedarfsprüfungen unangemeldet durchgeführt werden, beantwortet Frau Schröder mit ja.
Frau Hahn-Fricke möchte wissen, ob mit den zusätzlichen Stellen dann ausreichend Personal zur Verfügung stehe. Frau Schröder erwidert, dass die Organisationsuntersuchung einen zusätzlichen Bedarf von einer Vollzeitstelle ergeben habe, die für die Budget-Beratungen für 2018 eingeworben werde.
Herr Schröder erklärt, wenn die Stellen, wie in der Organisationsuntersuchung insgesamt empfohlen, vorhanden seien, dann können die Regelprüfungen zu 100 % abgedeckt werden.
Die Inhalte der Organisationsuntersuchung werden den Mitgliedern des Ausschusses zu den Haushaltsplanungen erläutert.
Frau Schröder zeigt sich optimistisch, dass die beiden Stellen gut besetzt werden können.