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ALLRIS - Auszug

11.09.2017 - 3.1 Kreisverordnung über Waren des täglichen Bedarf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gade fragt, warum in die Kreisverordnung nicht auch der Verkauf von Tiernahrung aufgenommen werden könne.

Frau Schröder antwortet, der § 67 Gewerbeordnung regelt das.

Herr Stückelschweiger informiert, dass diese Waren auf den Märkten in Helmstedt und Lauenburg angeboten werden, daher empfiehlt er dieses Angebot auch für die hiesigen Märkte.

Herr Günther sagt, er sehe keinen Grund, weswegen Artikel für Tiere und Tiernahrung nicht verkauft werden sollen. Der Zusatz solle in die Kreisverordnung aufgenommen werden und man könne ja dann nach 2 Jahren Erfahrung dies fortsetzen oder aus der Kreisverordnung streichen.

Frau Schröder wird das Anliegen bis zur Sitzung des Hauptausschusses prüfen und ggf. die Kreisverordnung um diesen Zusatz erweitern oder die Verordnung in der bisherigen Ausführung belassen.

Zusatz: Die Verordnung wurde entsprechend angepasst (DrS/2017/154-1)

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der anliegenden Kreisverordnung über Waren des täglichen Bedarfs, Tiernahrung und Kleintierzubehör auf Wochenmärkten im Kreis Segeberg zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: 0Enthaltung: 0

 

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Anlagen zur Vorlage