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ALLRIS - Auszug

29.06.2017 - 8.2 Satzung des Kreises Segeberg über die Benutzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf für eine Satzung des Kreises Segeberg über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an den Förderzentren Geistige Entwicklung der Trave-Schule in Bad Segeberg, der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen und der Schule am Hasenstieg in Norderstedt zu erlassen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein schulindividuelles Konzept über die „Schulträgerleistungen in den Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg“ vorzulegen.

Die Satzung tritt zum Schuljahresbeginn 01.08.2017 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 47Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage