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ALLRIS - Auszug

27.04.2017 - 5.2 Gesetz zur Sicherung der Arbeit der kommunalen ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Höpp Frau Höppner-Reher erklärt, dass die Kreisverwaltung Segeberg die Anforderungen des Gesetzes bereits erfülle. Einige Gemeinden wie beispielsweise die Stadt Bad Segeberg, die Stadt Bad Bramstedt oder das Amt Trave-Land haben geringere Stundenanteile für die Gleichstellungsbeauftragten und erfüllen das Gesetz somit noch nicht. Sie berichtet auf Nachfrage, dass in Ausnahmen von der 1,0 Vollzeitstelle für Gleichstellungsbeauftragte abgewichen werden könne, die Ausnahmefälle seien jedoch noch nicht beschrieben.

 

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Anlagen zur Vorlage