20.02.2017 - 3.2 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt No...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mo., 20.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Ahrens erklärt Herr Schröder, dass sowohl die Stadt Norderstedt als auch der Kreis Segeberg ein Interesse an der Leitstelle in Norderstedt hätten. Die Leitstelle habe sich bewährt und sei ein kalkulierbarer Partner.
Herr Reimer erklärt auf Nachfrage von Herrn Wulf, dass das Erfordernis einer hauptamtlichen Feuerwehr strikt von dem Betrieb einer Leitstelle zu trennen sei. Ab 80.000 Einwohnern sei eine hauptamtliche Feuerwehr grundsätzlich erforderlich, es gebe aber Ausnahmen.
Herr Lorenzen ergänzt, dass die Bedenken des Sozialministeriums seit 2012-2013 bestünden, die Bearbeitung aber durch eine langfristige Erkrankung eines Mitarbeiters im Sozialministerium verzögert wurde.
Anschließend lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Der in der Anlage 1 beigefügte angepasste öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg soll mit der Stadt Norderstedt geschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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