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ALLRIS - Auszug

13.02.2017 - 4.2 Bericht über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Baum erklärt auf Nachfrage, dass mit der Vorlage aktuell kein zusätzlicher Personalbedarf angemeldet werde, da dieser derzeit noch nicht verlässlich prognostiziert werden könne.

Gleichwohl behalten sich Herr Rimka und Herr Petersen vor, dass der genaue Zeitaufwand noch nicht bemessen sei, so dass es zu neuen Personalbedarfen kommen könne, um die jetzige Qualität der Aufgabenerfüllung weiterhin zu gewährleisten.

 

Herr Rüge merkt an, dass die Prüfungsergebnisse zum Bereich „Städtebauliche Planungen“ im Beschlussvorschlag nicht genügend berücksichtigt würden. Herr Oje weist in der Diskussion auf die ergangenen Prüfbemerkungen des RPA hin.

Anschließend stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

  1. Die freiwillige Leistung „Städtebaulichen Planung“  im Rahmen eines Betriebes  gewerblicher Art wird im Interesse der Gemeinden und einer geordneten Kreisentwicklung weiter fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis von MACH die seit 2014 bestehende Kosten-/Leistungsrechnung  fortzuführen und die Kostendeckung fortlaufend zu dokumentieren.

 

  1. Die Vergabe von Ingenieurleistungen im Bereich Tiefbau werden zukünftig dem Wettbewerb unterworfen. Davon abweichende Entscheidungen sind im Einzelfall bei Vorliegen triftiger Gründe nicht auszuschließen, z.B. bei Kooperationsvorhaben mit Gemeinden, in denen bereits ein Ingenieurbüro im Vorfeld beauftragt wurde. Der damit verbundene höhere Zeitaufwand in der vorbereitenden Aufbereitung der Vergabeunterlagen für Ingenieurleistungen wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die Gebührensätze zur Bauaufsicht werden spätestens ab 01.07.2017 entsprechend den Anforderungen des RPA nach Zeitaufwand kalkuliert. Der damit verbundene höhere Zeitaufwand in der Fallbearbeitung wird zur Kenntnis genommen.
     
  3. Entsprechend der Aufforderung des RPA wird eine rechtliche Klärung des Sachverhaltes zum Thema Gebührenfestlegung Gutachterausschuss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Argumente weiterhin verfolgt. Bis zur abschließenden Klärung wird die bestehende Gebührensatzung weiterhin angewandt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 8Ablehnung: -Enthaltung: 2

 

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Anlagen zur Vorlage