Inhalt
ALLRIS - Auszug

13.02.2017 - 5.4 Sachstandsbericht L 233 / K 23 / K 97, Kreisver...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Petersen erläutert auf Nachfrage, dass die Gemeinde bei der Baumaßnahme, an der sie zu 12 % beteiligt sei, die Bauherrschaft ablehne. Als Gründe könne er sich vorstellen, dass die Gemeinde keine Kapazität für die Umsetzung zur Verfügung habe und die Haftungsrisiken nicht eingehen möchte. Frau Baum ergänzt, dass die bloße Beauftragung eines Planungsbüros nicht bereits zur Umsetzung der Baumaßnahme führe, sondern dass die Maßnahme dann lediglich geplant sei. Für die weiteren Aufgaben müsse die Gemeinde Kapazitäten stellen, um als Bauherr Aufträge zu vergeben, die Maßnahme zu begleiten, zu überwachen und zu kontrollieren. Gerade im Bereich der Haftung ist nachvollziehbar, dass dies nicht von einem ehrenamtlicher Bürgermeister übernommen werden könne.

Der Landrat ergänzt, dass auch der Kreis keine Kapazitäten habe.