08.12.2016 - 12 Gewährung von Rechtsschutz für Beschäftigte des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 59 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein über Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen für Beschäftigte des Landes soll entsprechend der Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten für die Beschäftigten des Kreises Segeberg im Sinne des § 3 MBG-SH entsprechend angewendet werden.
Gleichzeitig wird der Beschluss des Kreisausschusses vom 17.02.1993 aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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41,9 kB
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122,9 kB
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