06.12.2016 - 3.7 Änderung der Hauptsatzung des Kreises Segeberg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Gernot Schramm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat weist daraufhin, dass in der Vorlage zwei Möglichkeiten aufgezeigt werden. Die Einrichtung des Bauausschusses als beratender Ausschuss (Anlage 1) und als beschließender Ausschuss (Anlage 2).
Frau Lessing spricht sich für die Einrichtung des Bauausschusses als beschließender Ausschuss aus, da Immobilienkäufe bis zu einer bestimmten Höhe entschieden werden müssen.
Herr Barkowsky spricht sich für die Einrichtung des Bauausschusses als beratender Ausschuss aus, damit alle Ausschüsse einheitliche Kompetenzen haben.
Der Vorsitzende stellt zuerst die Einrichtung des Bauausschusses als beschließender Ausschuss zur Abstimmung und anschließend die Einrichtung des Bauausschusses als beratender Ausschuss.
Antrag der SPD-Fraktion:
Die 6. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Segeberg wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4Ablehnung: 8Enthaltung: -
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:
Die 6. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Segeberg wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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152 kB
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3
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(wie Dokument)
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132,5 kB
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