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ALLRIS - Auszug

24.11.2016 - 4.5 Vorsorgliche Bereitstellung von Haushaltsmittel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eine Entscheidung des Landes zum Förderantrag des Frauenhauses liegt noch nicht vor.

Der Ausschuss diskutiert, inwieweit eine Fokussierung auf Flüchtlingsfrauen sinnvoll sei. Frau Berger gibt zu bedenken, dass Flüchtlingsfrauen ggf. nicht berücksichtigt werden würden. Herr Weber stellt die Frage nach der Sicherheit der Frauen in den angemieteten Wohnungen.

Frau Grandt schlägt daraufhin vor, dass das Diakonische Werk die Arbeit des Frauenhauses in einer der nächsten Sitzungen vorstellen solle. Die Mittel seien mit einem Sperrvermerk zu versehen.

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

Im Haushalt 2017 des Kreises Segeberg wird vorsorglich ein Betrag in Höhe von 12.000 € bereitgestellt. Dieser Betrag soll zur Finanzierung eines Zuschusses für die Inventarausstattung einer Unterkunft verwendet werden, in der von häuslicher Gewalt betroffene Frauen in unmittelbarer Nähe des Frauenhauses in Norderstedt untergebracht werden sollen.

 

Eine endgültige Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein entsprechender Zuschuss tatsächlich gewährt wird, trifft der Sozialausschuss, nachdem das Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Unterkunft und die Übernahme der Kosten für die Betreuung der Personen entschieden hat.

 

Das diakonische Werk Hamburg-West/Südholstein wird zu einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses eingeladen und wird seine Arbeit vorstellen. Die Mittel unterliegen einem Sperrvermerk.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

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Anlagen zur Vorlage