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ALLRIS - Auszug

22.11.2016 - 3.3 Grunderwerb einer Teilfläche am BBZ Bad Segeber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Ebert erläutert auf Nachfrage, dass in einer Bauvoranfrage konkrete Fragestellungen beantwortet werden würden. Da zurzeit noch keine Planung für die Bebauung der Teilfläche vorliegen würden, könne die Bebaubarkeit nur bedingt im Rahmen einer nicht spezifizierten Voranfrage überprüft werden.

Herr Buthmann merkt an, dass für den Bereich ein Bebauungsplan (B-Plan) vorliegen würde, in dessen Rahmen die Bebauung möglich sei.

Eine genaue Klärung sei noch erforderlich.

Der Verkäufer beabsichtige den Verkauf im ersten Quartal 2017.

Herr Buthmann weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag dann dahingehend geändert werden müsse, dass der Erwerb „im Jahr“ 2017 erfolgen solle. Er und Frau Würfel merken kritisch an, dass die Kosten für den Erwerb sehr hoch seien.

Herr Ebert schlägt vor, die Mittel bis zur abschließenden Klärung der Bebaubarkeit mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Der Vorsitzende stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beauftragt die ISE, dass vorgenannte Grundstück mit juristischer und haushaltsrechtlicher Wirkung, zu den vorgenannten Konditionen, im Jahr 2017 zu erwerben. Die bereitgestellten Mittel werden bis zur abschließenden Feststellung der Bebauungsmöglichkeiten mit einem Sperrvermerk versehen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -