14.11.2016 - 3.2 Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mo., 14.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lorenzen erklärt auf Nachfrage, dass der Leistungskatalog um eine neue Position erweitert wurde: „Kalibrierung Gasmessgeräte Dräger X-am 2000 bis 5600“. Es handelt sich hierbei um eine nicht gesetzlich vorgeschriebene Leistung und soll daher entsprechend auch mit den kreisangehörigen Kommunen abgerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag des Kreises Segeberg, die in der Anlage 2 beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,1 kB
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