11.10.2016 - 3.9 Richtlinien für die finanzielle Förderung von M...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 11.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Gunda Dockwarder
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:
Die überarbeiteten Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg treten wie folgt am 01.01.2017 in Kraft:
a)Auf die Aufnahme einer Mindestlohnregelung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 6Ablehnung: 6Enthaltung: -
b)Ziff. 3.5 erhält folgende Fassung: Die Berechnungsgrundlage bildet die von dem zuständigen Fachdienst jährlich ermittelte bereinigte Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden pro Einwohner/In (= Finanzkraft nach dem Finanzausgleichsgesetz abzüglich der Beträge für Kreisumlage).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
c)Im Übrigen treten die Richtlinien in der vorgelegten Fassung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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