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ALLRIS - Auszug

29.09.2016 - 3.5 Einrichtung von Pflegefamilien für behinderte o...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Heinze erklärt eingangs, dass die vorgesehene Richtlinie leider nicht vorliege, aber für nächstes Jahr geplant sei.

Er erläutert auf Nachfrage, dass ca. 100 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien untergebracht seien. Davon seien ca. 15 behindert oder von Behinderung bedroht nach §§ 53, 54 SGB XII. Die Kriterien für eine Pflegefamilie seien wie in der sonstigen Jugendhilfe auch einzelfallbezogen. Mit den Familien finde ein laufender Austausch statt, außerdem hätten sie einen Anspruch auf Beratungsgespräche. Die Aufnahme in eine Pflegefamilie sollte auf Dauer angelegt sein, da jeder Wechsel zu einem Beziehungsabbruch führe, welcher schädlich für die Kinder sei.

 

Pause 20:00 – 20:10 Uhr