15.09.2016 - 3.6 Öffentlich-Rechtlicher Vertrag über die Übertra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 15.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Grandt stellt die Vorlage vor und sichert zu eine Antwort auf die Frage, ob die höheren Zahlungen an die Stadt Norderstedt bereits im Quartalsbericht II/2016 berücksichtigt wurden, zu Protokoll zu geben.
Nach Rücksprache mit Herrn Koch gilt folgendes:
„Die höheren Zahlungen an die Stadt Norderstedt waren zum Quartalsbericht zum 30.6.2016 bereits absehbar und wurden entsprechend berücksichtigt. Im Teilplan 3636 für Übrige Hilfen, hier ist der Bereich der Ausgleichszahlungen für Jugendhilfe angesiedelt, wurde eine Abweichung von 600.000 € dokumentiert.“
Herr Kerder erläutert die Ergebnisse der Revisionsverhandlungen. Herr Wenzel ergänzt die Informationen bezüglich der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Hauptausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt den Abschluss des ersten Änderungsvertrags zum Öffentlich-Rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg an die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt vom 26.11.2013/05.12.2013 in der von Stadt- und Kreisverwaltung ausgehandelten Fassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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23,7 kB
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