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ALLRIS - Auszug

28.06.2016 - 3.21 Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage erklärt der Vorsitzende, dass der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. nicht zu den Beteiligungen des Kreises gehört. Danach wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

1. Die in der Anlage beigefügte Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg tritt am 01.07.2016 in Kraft.

2. Die Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie in den beiden Berufsbildungszentren Bad Segeberg und Norderstedt (AöR). Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Satzung herbeizuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage