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ALLRIS - Auszug

28.06.2016 - 3.7.4 WKS GmbH - Entschädigung des Aufsichtsrates

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache.

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt,

 

  1. für die Aufsichtsratsmitglieder der WKS GmbH wird – abweichend von der Geschäftsordnung des WKS-Aufsichtsrates – für die Aufsichtsratssitzungen im Zeitraum 01.01. bis 31.08.2016 ein Sitzungsgeld in Anwendung des § 1 Abs. 4 Satz 3 der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg für Kreistagsabgeordnete des Kreises Segeberg festgelegt. Der Gesellschaftervertreter der KSB GmbH wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH herbeizuführen.

 

  1. für die Aufsichtsratsmitglieder der verschmolzenen KSB/WKS GmbH wird für die Aufsichtsratssitzungen ab 01.09.2016 ein Sitzungsgeld in Anwendung des § 1 Abs. 4 Satz 3 der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg für Kreistagsabgeordnete des Kreises Segeberg festgelegt. Der Gesellschaftervertreter (Herr Landrat Schröder) wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH herbeizuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -