28.06.2016 - 3.7.4 WKS GmbH - Entschädigung des Aufsichtsrates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt,
- für die Aufsichtsratsmitglieder der WKS GmbH wird – abweichend von der Geschäftsordnung des WKS-Aufsichtsrates – für die Aufsichtsratssitzungen im Zeitraum 01.01. bis 31.08.2016 ein Sitzungsgeld in Anwendung des § 1 Abs. 4 Satz 3 der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg für Kreistagsabgeordnete des Kreises Segeberg festgelegt. Der Gesellschaftervertreter der KSB GmbH wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH herbeizuführen.
- für die Aufsichtsratsmitglieder der verschmolzenen KSB/WKS GmbH wird für die Aufsichtsratssitzungen ab 01.09.2016 ein Sitzungsgeld in Anwendung des § 1 Abs. 4 Satz 3 der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg für Kreistagsabgeordnete des Kreises Segeberg festgelegt. Der Gesellschaftervertreter (Herr Landrat Schröder) wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH herbeizuführen.