28.06.2016 - 3.7.3 Betrauungsakt (neu) der WKS GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat erläutert, dass bei den Ziffern 2.3 und 3.1 eine Dopplung vorliege. Ziffer 2.3 werde somit entfernt. Er erklärt weiter, dass auf den letzten Satz bei Ziffer 7.1 bewusst verzichtet werde und dies keinen Verstoß gegen den Betrauungsakt darstelle.
Der Vorsitzende erklärt zu Protokoll, dass die WKS GmbH ein Budget von 500.000,00 Euro zzgl. der Teuerungszuschläge zur Verfügung gestellt bekommen soll.
Beschlussvorschlag:
Der WRI-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt,
- vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Bad Segeberg –
der Kreis Segeberg erlässt gegenüber der „neuen“ WKS GmbH (nach Verschmelzung auf die KSB GmbH) den beiliegenden Betrauungsakt (Anlage 1) mit folgenden Änderungen:
- Punkt 2.3 der Präambel wird gestrichen,
- Ziffer 3.2 a) wird ergänzt um „Bestandspflege“
- In der Ziffer 3.2 b) wird das Wort „Kohäsion“ ersetzt durch „Verbindung“
- Der letzte Satz der Ziffer 7.1) wird gestrichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,6 kB
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