28.06.2016 - 3.14 Antrag der Gemeinde Weede auf Förderung eines G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.14
- Zusätze:
- für den Fall, dass der UNK eine Überschreitung der Regelförderquote von 24% empfiehlt.
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Falck erläutert ergänzend mit Blick auf die Beratungsergebnisse im UNK, dass manche Förderrichtlinien den Kreis nicht als Antragssteller zulassen würden. In diesem Fall müsse die Gemeinde als Antragssteller eingesetzt werden.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der UNK- und der WRI-Ausschuss beauftragen die Verwaltung, alternative Fördermöglichkeiten zu prüfen (Kommunalrichtlinie, Klimaschutz, Aktivregion) und eine erneute Antragsstellung nach dem GVFG ggf. für die Gemeinde aufzubereiten. Dafür sind die Sachverhalte, unter denen eine Förderung möglich ist, genau abzuarbeiten, insb. Verkehrszahlen, Benutzungsanordnungen durch die Verkehrsbehörde, etc.. Die Ausschüsse befürworten den Lückenschluss zwischen Lübeck und Bad Segeberg grundsätzlich. Der Ausbau soll richtlinienkonform mit Mindeststandards mit 2,5 m Breite und Asphaltdecke erfolgen.
Weiterhin hat die Verwaltung zu prüfen, ob an diesem Straßenabschnitt vorübergehend bis zur Fertigstellung des Radweges eine Tempo 70-Zone eingerichtet werden kann.