28.06.2016 - 3.7.1 Verschmelzung WKS GmbH auf KSB GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat teilt mit, dass das Finanzministerium erklärt habe, dass der neue Betrauungsakt nicht umsatzsteuerpflichtig sei. Bis zur Sitzung des Kreistages am 30.06.2016 solle die schriftli-che Erklärung des Finanzamtes vorliegen, so dass die entsprechende Einschränkung im Be-schlussvorschlag entfallen könne. Die Kommunalaufsicht und der Notar würden ebenfalls kei-nerlei Bedenken sehen.
Herr Tepfer erklärt ergänzend, dass seit dem 10. Mai eine Umstrukturierung in der Wirtschafts-förderung des Kreises Segeberg erfolgt sei. Die steuerrechtliche Problematik werde zeitnah durch den neuen Betrauungsakt aufgehoben und es werde eine neue Finanzierungsstruktur geben.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der WRI-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Bad Segeberg (vgl. DrS/2016/121)–
1. Die WKS GmbH wird mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2016 rückwirkend auf die KSB GmbH verschmolzen. Anschließend wird die KSB in WKS umfirmiert.
2. Die Gesellschaftervertreter der KSB und WKS GmbH werden bevollmächtigt, den
entsprechenden Beschlüssen und Verträgen lt. Anlage 1 zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,7 kB
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