Inhalt
ALLRIS - Auszug

20.06.2016 - 3.6 Betrauungsakt (neu) der WKS GmbH

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zu der Frage des Vorsitzenden nach den finanziellen Regelungen zu den Zahlungen des Kreises an die WKS sowie dem Verlustausgleich erläutert Herr Tepfer, dass der Verlustausgleich aus der Ziffer 4 des Betrauungsaktes die Finanzierung darstelle, da die WKS keine Gewinne erwirtschaften werde. Aufgrund des Beihilferechts sei die Festlegung eines festen Betrages nicht zu empfehlen, da es zu Problemen führen könne, sollte z.B. mehr gezahlt werden als genannt wurde. Im Wirtschaftsplan werde dann festgestellt, welcher Betrag von der WKS benötigt wird. Der Landrat weist noch darauf hin, dass sich aus der Ziffer 7.1 die maximale Höhe ergebe. Daraus ergebe sich, dass die Verantwortung beim Kreis liege.

Aufgrund des Hinweises von Herrn Wulf, dass die Ziffern 2.3 und 3.1 wortgleich seien, sagt der Landrat zu, die Ziffer 2.3 zu streichen. Auf Bitten von Herrn Wulf, wird das Wort Kohäsion 3.2 b) zur besseren Verständlichkeit ausgetauscht“. Aufgrund der Aussage von Herrn Wulf, dass in den Gremien beschlossen worden sei, die Bestandspflege mit aufzunehmen, erklärt der Vorsitzende, dass diese Punkt noch mit aufzunehmen sei. Herr Tepfer gibt den Hinweis, dass keine Maklertätigkeit vorliegen dürfe, da es dann zu beihilferechtlichen Problemen kommen könne, weil es sich dann nicht um eine DAWI-Leistung handle. Des Weiteren halte Herr Wulf einen Höchstbetrag in Höhe der bisherigen 500.000 Euro für sinnvoll, um der Geschäftsführung einen Rahmen zu geben. Herr Barkowsky erklärt daraufhin, dass durch den Haushalt des Kreises eine Summe festgelegt werde. Die WKS habe ihren Wirtschaftsplan danach auszurichten und diesen durch den Hauptausschuss genehmigen zu lassen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der WRI-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt,

 

- vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Bad Segeberg –

 

der Kreis Segeberg erlässt gegenüber der „neuen“ WKS GmbH (nach Verschmelzung auf die KSB GmbH) den beiliegenden Betrauungsakt (Anlage 1) mit folgenden Änderungen:

-          Punkt 2.3 der Präambel wird gestrichen,

-          Ziffer 3.2 a) wird ergänzt um „Bestandspflege“

-          in der Ziffer 3.2 b) wird das Wort „Kohäsion“ ersetzt durch „Verbindungen“.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage