15.10.2015 - 3.4 Einsatz und Verwendung der "Konnexitätsmittel" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 15.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Nachfrage von Frau Schultz, warum dieser Vorlage das Amtsblatt beigefügt sei, antwortet Herr Brinker, dass dieser Teil die Veröffentlichung des Erlasses beinhalte und der umfassenden Information diene.
Nachdem der Vorsitzende darauf aufmerksam macht, dass der Kreis auf einen Vorwegabzug verzichte und dieses in den Gemeinden zur Sprache gebracht werden müsse, stellt er die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag zu beschließen, die „besondere Zuweisung zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und institutioneller Kindetagespflege“ 2015 in Höhe von 3.796.117,53 Euro (Konnexitätsmittel) im Rahmen der Betriebskostenförderung 2015 vollständig an die Kita-Träger für U3-Plätze weiterzuleiten. Der Kreis Segeberg verzichtet 2015 auf einen Vorwegabzug von eigenen zuwendungsfähigen Ausgaben in Bezug auf neu geschaffene U3-Betreuungsplätze.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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587,1 kB
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