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ALLRIS - Auszug

05.05.2015 - 5.1 Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Herr Busch erklärt, dass der geänderte Beschluss des Ausschusses zur Vorlage DrS/2015/072 im Nachhinein habe rechtlich angepasst werden müssen, aber die Intention bestehen bleibe. Dieses werde in dieser Vorlage berücksichtigt.

Auf Nachfrage von Herr Dieck erklärt Herr Busch, dass eine Definition der „fachlichen Erfahrungen“ in der Jugendhilfe schwierig sei, da es keine gesetzliche Regelung gebe. Der Vorsitzende appelliert an die Fraktionsvorsitzenden, die Ausschussmitglieder sorgfältig aus zu wählen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung mit der vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagenen und von der Verwaltung danach nochmals überarbeiteten Änderung des § 4, Nr. 1. a):

 

„1. Fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder, davon

a) neun in der Jugendhilfe erfahrene und in den Kreistag wählbare Bürgerinnen und Bürger, von denen mindestens acht dem Kreistag angehören müssen, und die vom Kreistag gewählt werden.“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -