05.05.2015 - 5.9 HU-Bau - Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 05.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn erklärt Frau Lessing, dass sie bei einer Umschichtung haushälterische Probleme sehe, da es fachlich nicht nachvollziehbar dargestellt sei. Frau McGregor erklärt daraufhin auf Nachfrage zum generellen Haushaltsrecht, dass es die Möglichkeit einer Budgetbildung gebe und es zu unterjährlichen Verschiebungen ohne die Erstellung eines Nachtragswirtschaftsplanes kommen könne. Dieses verstehe man unter der sog. gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Da dieses Budget bei Investitionen aber nicht zur Verfügung stehe, bittet Frau Lessing darum, im Nachtragswirtschaftsplan, das Wort „umschichten“ durch „Ausnutzung der Deckungsfähigkeit“ zu ersetzen.
Anschließend entsteht eine Unsicherheit darüber, über welchen Beschluss abgestimmt werden soll, da der Werkausschuss einen geänderten Beschluss beschlossen habe. Der Ausschuss einigt sich darauf, dass der Hauptausschuss über den von der CDU-Fraktion im Werkausschuss gestellten und beschlossenen Änderungsantrag zu den Vorlagen DrS/2015/077-1 und DrS/2015/078-1 abstimmt. Der Vorsitzende stellt diese mit dem Änderungswunsch von Frau Lessing sodann zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss und der Hauptausschuss heben den im Wirtschaftsplan 2015 der ISE für das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeldsporthalle im FÖZ Kaltenkirchen und Erweiterung des Gebäudes um zwei Klassenräume“ enthaltenen Sperrvermerk auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Kostenberechnung mit einem Finanzierungsbedarf von 1.862 T€ auf.
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Baumaßnahme werden ergänzend zu den im Wirtschaftsplan bereitgestellten 1.700 T€ weitere 162 T€ der nicht benötigten Finanzierungsmittel aus der Vorlage 2015/064 auf das vorstehende Bauvorhaben im Sinne der Deckungsfähigkeit auszunutzen.
Sollten sich im Rahmen der Kostenfeststellung weitere Finanzierungsbedarfe ergeben, dürfen anteilig weitere nicht benötigte Finanzierungsmittel aus der Vorlage 2015/064 sowie aus der Vorlage 2015/ 077 bei Bedarf umgeschichtet werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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671,5 kB
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