26.03.2015 - 4.3 Förderung von Hortmittagessen ab dem Jahr 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Eine Antwort von Herrn Stankat auf die Frage von Frau Schultz, ob diese Leistung auch über die Bildungskarte abgedeckt werden könne, da hier ein hoher Verwaltungsaufwand entstehe, wird zur nächsten Sitzung nachgereicht.
Da keine weiteren Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt vorbehaltlich der endgültigen Erlassregelung durch das Land die Förderung von Hortmittagessen nach folgenden Vorgaben: Die Förderung je Mittagessen beträgt 2,00 EUR. Die Eltern haben für die Inanspruchnahme dieser Förderung einen aktuellen Bescheid über die Gewährung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Abschnitt 2 des SGB II (§ 19 ff. SGB II), dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzulegen. Die Abrechnung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erfolgt im Rahmen der Kita-Sozialstaffel. Sollten die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, sind auf freiwilliger Basis Mittel des Sozialfonds des Kreises für die Mittagsverpflegung in Horten einzusetzen. Ein entsprechender Konnexitätsanspruch ist gegenüber dem Land geltend zu machen.