05.03.2015 - 9 Änderung der "Richtlinien des Kreises Segeberg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 05.03.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt folgende Änderungen der „Richtlinien zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ mit Wirkung zum 01.01.2015:
In Ziff. 4.1 wird folgender Satz nach dem ersten Satz eingefügt:
„Die Höhe der Förderquote für langlebige Sportgeräte beträgt 30 v. H. der als förderfähig anerkannten Kosten.“
Ziff. 4.8.2 wird erhöht auf 650 Euro je Tischtennistisch.
Ziff. 5.12 erhält folgende Fassung:
„Maßnahmen mit förderungsfähigen Kosten unter 1.000 € sind nicht zuwendungsfähig.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,3 kB
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