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ALLRIS - Auszug

05.03.2015 - 9 Änderung der "Richtlinien des Kreises Segeberg ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreistag beschließt ohne Aussprache über den gleichlautenden Beschlussvorschlag des BKS-Ausschusses und Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt folgende Änderungen der „Richtlinien zur finanziellen Förderung des Baus und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten“ mit Wirkung zum 01.01.2015:

 

In Ziff. 4.1 wird folgender Satz nach dem ersten Satz eingefügt:

„Die Höhe der Förderquote für langlebige Sportgeräte beträgt 30 v. H. der als förderfähig anerkannten Kosten.“

 

Ziff. 4.8.2 wird erhöht auf 650 Euro je Tischtennistisch.

 

Ziff. 5.12 erhält folgende Fassung:

„Maßnahmen mit förderungsfähigen Kosten unter 1.000 € sind nicht zuwendungsfähig.“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 51Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage